
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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April 2025
Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht aus-schließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024
Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte und Mitwirkung Steuerpflichtiger
Automatisiertes Scoring-Verfahren – Recht auf Info zur Entscheidungsfindung
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN-Freigabe an Dritte am Telefon
Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Widerruf einer Homeoffice-Erlaubnis
Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg
Erbschaftsausschlagung – fälschlich angenommene Überschuldung bzw. Irrtum zum Nachlasswert
Dichte Bebauung – Verschattung von Grundstücksteilen und Einsichtsmöglichkeiten in Wohnräume
Fälligkeitstermine April 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Alle Steuerpflichtigen
- Freiberufler
- Immobilienbesitzer
- Arbeitnehmer
Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024

Dieses ist für energetische Baumaßnahmen in selbstgenutzten Wohngebäuden zu verwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen.
Der Maßnahmebeginn ist bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben der Tag der erstmaligen Bauantragstellung, bei anzeigepflichtigen der Tag, an dem die Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingehen und bei genehmigungs- und anzeigefreien Bauvorhaben der Beginn der Bauausführung.
Die ordnungsgemäß ausgefüllte Bescheinigung ist mit der Einkommensteuererklärung einzureichen, mit der die Steuerermäßigung nach dem Gebäudeenergiegesetz beantragt werden soll.Inhalt ausdrucken