Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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November 2024
Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf
Inflationsausgleichsprämie noch bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei
Deutliche Gebührenerhöhung für gerichtliche Registereintragungen geplant
Teilentgeltliche Übertragung von Immobilien auf dem Prüfstand – Einspruch ratsam
Zugangsfiktion bei Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2025 nun nach 4 Tagen
Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung auch bei Vermögen des Empfängers?
Energetische Gebäudesanierung der eigenen vier Wände von der Steuer absetzen
Prozentangabe der Preisermäßigung in einer Werbung
Online-Kündigung von Verbraucherverträgen über Kündigungsbutton
Anspruch auf Equal Pay
Kein Anspruch auf Abfindung nach Sozialplan
Errichtung eines Pools unter Bäumen – kein Anspruch auf Laubrente
Denkmalrechtliche Genehmigung für Solarzaun
Klärung der Testierfähigkeit – Herausgabeanspruch von Behandlungsakte
Fälligkeitstermine - November 2024
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Prozentangabe der Preisermäßigung in einer Werbung
Eine deutsche Verbraucherzentrale beanstandete die Art und Weise, in der ein Discounter in seinen wöchentlichen Prospekten u.a. mit Preisermäßigungen wirbt. In dem Prospekt war für 1 kg Bananen ein Preis von 1,29 € angegeben. Die als letzter Verkaufspreis genannten 1,69 € waren durchgestrichen und ein Rabatt von -23 % abgedruckt. Als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (n.G.) gab der Discounter 1,29 € an.Die Verbraucherzentrale war der Ansicht, dass eine in der Werbung angegebene Preisermäßigung nicht auf der Grundlage des Preises unmittelbar vor Angebotsbeginn (hier 1,69 €) berechnet werden darf, sondern dies auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage erfolgen muss (hier 1,29 €; der jedoch mit dem angeblich „ermäßigten“ Preis identisch war). Es genügt nicht, in der Bekanntgabe lediglich den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen.
Eine in der Werbung bekanntgegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage und darf nicht auf Basis des kurz vorher verlangten Preises berechnet werden. Das gilt auch, wenn anstatt eines Prozentsatzes ein Angebot als „Preis-Highlight“ angepriesen wird.Inhalt ausdrucken