
Aktuelle Nachrichten und steuerrechtliche Informationen
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März 2025
Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025
BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig
Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnliche Belastung dar
Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen – Beginn der Laufzeit
Minderung der Vergütung und Kostenvorschussanspruch bei Mängeln
Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung – Enteisung eines Flugzeugs
Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument
Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Vergleichbarkeit – Gleichbehandlungsgrundsatz bei freiwilliger Lohnerhöhung
Corona – Erstattungsanspruch von Arbeitgeber wegen Quarantäne
Gesetzliche Unfallversicherung – Sturz beim Tablettenholen
Abstandsflächen sind einzuhalten
Fälligkeitstermine März 2025
Basiszins / Verzugszins
Verbraucherpreisindex
- Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Die Richter des BAG kamen zu der Entscheidung, dass eine tarifliche Regelung, die vorsieht, dass Überstundenzuschläge erst gezahlt werden, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird, Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten benachteiligt. Diese Regelung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten, sofern keine sachlichen Gründe die Ungleichbehandlung rechtfertigen.
Fehlen solche sachlichen Gründe, kann dies außerdem eine mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellen, wenn unter den betroffenen Teilzeitbeschäftigten deutlich mehr Frauen als Männer sind. In solchen Fällen wird die Ungleichbehandlung regelmäßig als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewertet.Inhalt ausdrucken